Gesplittete Abwassergebühr (GAG) bzw. Gebührensplitting oder Versiegelungskataster

Abwassergebühr

Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Frischwasserverbrauch und der Ablaufmenge von Nieder­schlagswasser. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll und auch notwendig, separate Gebühren für die Entsor­gung von Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser in der Satzung festzulegen.

Bislang berechnen die meisten Kommunen die Abwas­sergebühren allein anhand des Frischwasserverbrauchs (Wahrscheinlichkeitsmaßstab). Wer viel Frischwasser verbraucht, zahlte auch hohe Abwasser­gebühren. Dabei spielt es keine Rolle ob und wie viel Niederschlagswasser zusätzlich vom Grundstück in di Kanalisation eingeleitet wird, obwohl dies den Kommu­nen ebenfalls Kosten verursacht (große Kanalquerschnitte, Bau von Regenrückhaltebecken, usw.).

Bei dieser Regelung werden all jene Benachteiligt, die einen hohen Frischwasserverbrauch haben und im Vergleich dazu wenig Niederschlagswasser in den Kanal einleiten, zum Beispiel:
  • (Groß-) Familien die in Mietshäusern oder Mehrfamilienhäusern wohnen
  • Wäschereien, Großküchen, Schlachtereien, Lebensmittel verarbeitende Betriebe
  • Krankenhäuser und Altenheime, usw.
Andererseits profitieren:
  • Einkaufsmärkte, Autohäuser, Transportunternehmen
  • Schulen, Verwaltungen und Bürokomplexe
von dieser Regelung, da sie relativ geringe Schmutzwassermengen und große Ablaufmengen von Autoparkflächen und Gebäuden aufweisen.

Der Frischwasserbezugsmaßstab ist daher weder verursacherbezogen noch sozial gerecht.

Bei der gesplitteten Abwassergebühr dagegen werden die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung getrennt berechnet:

  • die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch und
  • die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der versiegelten Fläche mit Kanalanschluss.

Widerspruch Wird kein gesplitteter Gebührenmaßstab zur Bestimmung der Abwasserentsorgungskosten angewandt, so genügt ein einzelner Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid um die gesamte Abwassersatzung einer Kommune auszuhebeln (bitte bedenken Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben!). Wie die aktuellen Urteile zeigen, hat der Kläger sehr gute Aussichten auf Erfolg.

Kommunale Abwassergebühren sollen nach folgenden Zielen ausgerichtet werden:

Dies bedeutet, dass bei der Niederschlagsentsorgung als Wahrscheinlichkeitsmaßstab die Größe der ablaufwirksamen Flächen und bei stark belastetem Schmutzwasser der Belastungsgrad des Schmutzwassers berücksichtigt wird.

Die gesplittete Abwassergebühr fördert die Entsiegelung der Landschaft, denn Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung fallen nur an, wenn Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf dem eigenen Grundstück aufgefangen wird oder versickert. Die gesplittete Abwassergebühr trägt damit auch zur Verminderung des Hochwasserrisikos bei. Und fördert den natürlichen Wasserkreislauf.

Wasserkreislauf
Wasserkreislauf
Versiegelung
Einfluss der versiegelten Flächen
Prognosen gehen davon aus, das sich kurzfristig 20% und langfristig 40% der befestigten Flächen von der Kanalisation durch Entsiegelungsmaßnahmen und Regenwasserversickerung abkoppeln lassen.

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Schematische Darstellung der Gebührensituation
Wohnhaus    Wohnanlage    Supermarkt
Kanal
Einfamilienhaus
Frischwasserverbrauch und Abfluss von versiegelten Flächen sind ungefähr gleich
Wohnanlage
sehr hoher Frischwasserverbrauch, wenig versiegelte Fläche im Verhältnis zum Wasserverbrauch
Verbrauchermarkt
geringer Frischwasserverbrauch, viel versiegelte Fläche im Verhältnis zum Wasserverbrauch
Statistiken
Bisher wurde die Abwassergebühr nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Dadurch ergaben sich:
mittlere hohe geringe

Gebühren für die angeführten Beispiele.

Zukünftig werden die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung getrennt berechnet. Die Gebühren für die angeführten Beispiele werden dadurch:

ungefähr gleich bleiben sinken steigen
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Öffentlichkeitsarbeit

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist ein sensibles Thema, für das in der Bevölkerung die nötige Akzeptanz geschaffen werden muss. Je besser die Bürger informiert werden, desto weniger Probleme (Widersprüche) wird es bei der Einführung geben. Man muss den Menschen klar machen, dass die aktuelle Rechtslage die Kommunen und Abwasserzweckverbände dazu verpflichtet die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Mit der Öffentlichkeitsarbeit sollte unbedingt einige Monate vor dem Auskunftsverfahren begonnen werden!

Es wird keine zusätzliche Abwassergebühr eingeführt!

Die vorhandenen Gebühren werden lediglich nach dem Verursacherprinzip neu aufgeteilt.

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Einarbeitung und Pflege der Versiegelungsdaten

Datenhaltung und Pflege in MS-Access
Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in den Kommunen Untermerzbach und Feucht und sowie dem Abwasserzweckverband Mittlere Mulde haben wir eine mehrplatzfähige, auf MS-Access basierende Eingabe- und Abfragestation entwickelt.
Wir haben uns dabei bewusst für ein Standard Office-Produkt entschieden, da die meisten Kunden damit vertraut sind und Schulungen somit meist überflüssig sind (Kostenersparnis: keine zusätzliche Software, keine Schulung!). Die Bedienung der Masken ist intuitiv und kann von jedem Menschen mit EDV- und Office-Grundkenntnissen innerhalb weniger Stunden erlernt werden. Die Graphikdaten werden im ESRI-Shape-Format vorgehalten.
Alle Fragebögen werden dynamisch generiert und können somit jederzeit reproduziert werden. Eine Historienverwaltung als JPG- oder PDF-Dokument ist ebenfalls möglich.

Nachfolgend ein paar Screenshots der Eingabeformulare:
Startmaske: Graphikfenster:
Startmaske Graphikfenster
Maske zur Einarbeitung der ausgefüllten Fragebögen und zur Berechnung der gebührenpflichtigen Fläche:
Berechnungsblatt

Datenhaltung und Pflege: Web-Lösung
Zusammen mit der SYNERGIS Informationssysteme GmbH wird in der Stadt Kaufbeuren gerade eine Web-Lösung installiert. Basierend auf den SYNERGIS-Produkten GeoOffice und WebOffice (ESRI ArcGIS) kann mit Hilfe eines Web-Browsers ein Formblatt generiert, archiviert und historisiert werden. Die Pflege des Datenbestandes erfolgt ebenfalls via Web-Browser.

In Kaufbeuren wird keine Bürgerbefragung durchgeführt. Stattdessen wurde bereits bei der Auswertung zwischen gebührenrelevanten und nicht gebührenrelevanten Flächen unterschieden. Das Formblatt zeigt die versiegelten Flächen je Flurstück und wird mit dem Gebührenbescheid versendet. Ob sich durch dieses Verfahren Einsparungen ergeben oder ob man eine Flut von Widersprüchen provoziert wird sich zeigen. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren lassen wir natürlich wieder in die nächsten Projekte einfließen!

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Anbindung an Gebühren- bzw. Kassenprogramme

Die gesammelten Daten aus unserer Access-Datenbank wurden bereits erfolgreich an kommunale Abrechnungssysteme (Kominfo, BEC-Kommunal, und AKDB) gekoppelt. Gewiss finden wir auch für Ihre Software eine Lösung.

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Leistungen der LandMark GmbH&CoKG

Unser modularer Leistungskatalog bietet Ihnen die Möglichkeit die Kosten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu minimieren. Entsprechend Ihrer Ressourcen können einzelne Posten komplett oder auch teilweise von Ihnen übernommen werden, wobei Sie auf unsere Unterstützung natürlich nicht verzichten müssen. Gerne bearbeiten wir auch das gesamte Projekt für Sie.

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